Wissen

Umsatzsteuer-ID Informationen aller EU Mitgliedstaaten

In dieser Tabelle finden Sie eine Übersicht der jeweiligen Umsatzsteuer-ID Bezeichnungen in Landessprache aller EU-Mitgliedsstaaten. Zusätzlich erhalten Sie Informationen über…

MwSt. Satzänderungen im Zuge der Corona-Hilfen

Die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer und ihre Auswirkungen für Unternehmen und Konsumenten Um die Wirtschaft während der Corona-Pandemie zu unterstützen,…

Reverse-Charge-Verfahren

Das Reverse-Charge-Verfahren: Definition, Anwendungsbereiche, Voraussetzungen Auf den Verkauf einer Ware oder die Erbringung einer Dienstleistung muss der Rechnungsaussteller in der…

Normalsätze und ermäßigte Steuersätze der EU-Mitgliedstaaten

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die angewendeten Ust-ID Steuersätze der einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Normalsätze und ermäßigten Steuersätze…

USt-ID prüfen

Die Prüfung der Umsatzsteuer-ID Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen innerhalb des Binnenmarktes von Europa erbringen oder bekommen, benötigen für eine…

FAQ

Sollte Ihre Frage auf dieser Seite nicht beantwortet werden, können Sie sich jederzeit über unser Kontaktformular bei uns melden. Wir antworten Ihnen innerhalb weniger Stunden.

Wir verwenden die offiziellen Schnittstellen vom Bundeszentralamt für Steuern. Für jede Umsatzteuer-ID Abfrage werden die Server angefragt und die Überprüfung findet in Echtzeit bei dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat statt.

 

Somit ist das Ergebnis immer aktuell und von offizieller Stelle geprüft. 

 

Für die einfache Umsatzsteuer-ID Prüfung nutzen wir die Schnittstelle der Europäischen Kommission.

Seit dem 01.01.2021 sind Sie verpflichtet eine qualifizierte Umsatzsteuer-ID Prüfung für Ihre Geschäftspartner aus der EU durchzuführen. Diese Abfrage und Ergebnis ist zu dokumentieren und aufzubewahren. Die Abfragen die Sie über unser Produkt durchführen werden lückenlos dokumentiert und Sie können jederzeit das Ergebnis inkl. aller notwendigen Informationen (z.B. Zeitpunkt, Antwort des Finanzamt Servers) als PDF runterladen.

 

Bei einer Betriebsprüfung müssten Sie diese Dokumentation evtl. nachweisen und geraten in große Schwierigkeiten, wenn dies nicht gemacht werden kann.

 

Es drohen Strafzinsen und eine Rückzahlung der 19% Umsatzsteuer. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Ja! In unseren Professional und Enterprise Paketen können Sie selbst ein Interval festlegen, wie häufig die hinterlegten Umsatzsteuer-IDs automatisch geprüft werden.

Wir führen jedes Mal eine qualifizierte Prüfung durch und speichern die Ergebnisse historisch.

 

Im Falle einer negativen Prüfung werden Sie umgehend per E-Mail informiert und können sich mit Ihrem Kunden oder Partner in Verbindung setzen.

Jedes mal wenn Sie eine Rechnung mit dem Reverse Charge Verfahren erstellen (§ 13b UStG) müssen Sie die Umsatzsteuer-ID Ihres Debitoren prüfen und das Ergebnis dokumentieren und festhalten.

Sofern die Umsatzsteuer-ID Ihres Debitoren bei der Rechnungsstellung nicht gültig ist, müssen Sie die Rechnung ganz normal mit 19% Umsatzsteuer erstellen.

 

Sollten Sie im Anschluss die korrekte Umsatzsteuer-ID erhalten, können Sie die Rechnung nachträglich korrigieren und entsprechend beim Finanzamt melden.

Die qualifizierten Umsatzsteuer-ID Prüfungen Ihrer Geschäftspartner müssen Sie für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren und jederzeit bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt vorweisen können.