Erstellt Ihr Unternehmen Rechnungen mit dem Reverse Charge Verfahren?
Seit dem 01.01.2021 ist die Durchführung und Dokumentation einer qualifizierten Umsatzsteuer-ID Abfrage bei jeder neuen Rechnungsstellung, die das Reverse Charge Verfahren benutzt, verpflichtend. Wir helfen Ihnen dabei die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu implementieren!
Denn können Sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt diese nicht vorlegen, droht die Nacherhebung der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer auf den Umsatz. Fällt eine falsche Umsatzsteuer ID von Geschäftspartnern innerhalb der EU erst nach Jahren auf, drohen zudem Zinsstrafen.